Mitgliedschaft

 

 

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.


Auch in Zukunft werden wir uns bemühen, eine familienfreundliche Beitragsgestaltung beizubehalten, so wie Sie es zu Recht von uns erwarten dürfen.

 

 

Bitte wenden Sie sich wegen detaillierter Information bezüglich der Tätigkeiten

des Vereins an den Obmann.

 

Als Mitglied kann man sich das Protokoll der Hauptversammlung zuschicken lassen,

obmann@mgwev.at

 

Mitgliedschaft im EV

 

Die Mitgliedschaft zum Elternverein einer Schule steht grundsätzlich allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Schüler*innen dieser Institution zu.

 

Die Mitgliedschaft entsteht durch die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages und ist durch diese für jeweils ein Schuljahr gegeben.

 

Mit der Mitgliedschaft verbunden sind alle Rechte entsprechend den Statuten, insbesondere kann einem Ansuchen auf finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen nur entsprochen werden bei aufrechter Mitgliedschaft (= bezahltem Mitgliedsbeitrag).

 

Der Elternverein vertritt jedoch in seiner statuarischen Funktion und nach seinem langjährigen Selbstverständnis alle Schüler*innen und deren Eltern gegenüber der Schule, beispielsweise in Angelegenheiten des Schulgemeinschaftsausschusses SGA, da hier die einzelne bezahlte Mitgliedschaft nicht geprüft und unterschieden werden kann.

 

Um die Unterstützung des EV für alle Schüler*innen und für die Schulleitung dauerhaft in der gewohnten Qualität sicher zu stellen, ist es erforderlich, dass die Mitgliedsbeiträge in möglichst breiter Flächendeckung von allen Eltern bezahlt werden.

 

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sollte daher zu den Selbstverständlichkeiten gehören, mit denen wir als Eltern zur Ausbildung und schulischen Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen beitragen können und Ihr Umfeld gemeinsam positiv gestalten.

Elternvereinsbeitrag - Kontodaten

 

Wie hoch ist der Elternvereinsbeitrag?

Der Elternvereinsbeitrag pro Schuljahr beträgt aktuell EUR 30,– pro Eltern.

Sollte mehr als ein Kind die Schule besuchen so ist der Elternvereinsbeitrag nur einmal pro Schuljahr zu entrichten.

Ansprechpartner: Kassier des EV

 

Wie wird der Elternvereinsbeitrag eingehoben?

Die Beitragsvorschreibung erhalten Sie als separates Schreiben (intern) oder als Beilage zu einem Elternbrief.

Ansprechpartner: Kassier des EV

 

Was ist die Bankverbindung zum Konto des Elternvereins?

Empfänger: Elternverein am Bundesoberstufen-Realgymnasium für Studierende der Musik

IBAN  AT90 2011 1821 4313 4000

BIC    GIBAATWWXXX

Verwendungszweck: >Name und Klasse des Kindes bzw. der Kinder<

Elternverein am Bundesoberstufen-Realgymnasium für Studierende der Musik  - Neustiftgasse 95-99  1070 Wien - Impressum

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